Die spezifikationen des

LONGTIME® warenzeichens

Die Spezifikationen des LONGTIME® Warenzeichens sind das Ergebnis einer 2-jährigen Konsultationsphase. Es basiert auf 3 Säulen und hat 41 Kontrollpunkte für einen globalen Ansatz zur Nachhaltigkeit: Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Qualität des Kundendienstes.

01

Das Produkt ist auf eine lange Lebensdauer ausgerichtet.

1. Technische Lösungen nach dem neusten Stand der Technik

Der Hersteller identifiziert und dokumentiert die Einschränkungen bei der Verwendung des Produkts und seiner verschiedenen Teile in einem technischen Datenblatt. Er beweist, dass er unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen über zuverlässige und qualitative Designauswahlen und technische Lösungen verfügt.

2. Herstellung

Der Hersteller beweist, dass er über Prozesse verfügt, um eine konstante Fertigungs- und Montagequalität in der Produktion zu kontrollieren und aufrechtzuerhalten.

3. Nicht-Verwendung

Der Hersteller ermittelt die Folgen der Nichtverwendung des Produkts und informiert den Verbraucher über die Empfehlungen hinsichtlich der für das ordnungsgemäße Funktionieren des Produkts erforderlichen Mindestverwendung.

4. Ungeprüftge Technologie

Der Hersteller gibt Auskunft über den Anteil an unerprobter Technologie in seinem Produkt. Er muss die Mittel zur Verfügung stellen, die eingesetzt werden, um die Zuverlässigkeit des Produkts zu gewährleisten oder sicherzustellen, dass der normale Gebrauch des Produkts nicht von dieser Technologie abhängt.

5. Zuverlässigkeitsplan

Der Hersteller stellt eine eigene FMEA oder ein internes Audit zur Verfügung und identifiziert die Änderungen, die zur Verlängerung der Lebensdauer und Reparierbarkeit des Produkts durchgeführt werden. Bereits durchgeführte Korrekturen oder Verbesserungen am Produkt werden angezeigt.

6. Teilsätze

Unterbaugruppen sollten nur dann in den Entwurf einbezogen werden, wenn es eine technische Begründung oder einen Nachweis ihrer Zuverlässigkeit gibt.
Ohne technische Begründung müssen die Teilgeräte einem standardisierten Überholungs- und/oder Austauschverfahren unterzogen werden, oder der Hersteller muss das wirtschaftliche Interesse für den Benutzer nachweisen.

7. Verbrauchsteile und Zubehör

Verbrauchsteile, Zubehör und Teile, die regelmäßig gewartet werden müssen, müssen der Zugänglichkeitsskala A entsprechen. Die genauen Schwellenwerte werden im sektorspezifischen Anhang festgelegt.

8. Sicherheitselemente

Der Austausch und/oder die Wiederaufrüstung des Produkts und/oder der Sicherheitselemente für den Benutzer ist vom Hersteller vorgesehen. Diese Elemente entsprechen der Zugänglichkeitsskala B. Die genauen Schwellenwerte werden im sektorspezifischen Anhang festgelegt.

9. Anfällige Teile

Die anfälligen Teile sind im sektorspezifischen Anhang definiert. Der Austausch dieser Teile entspricht dem Grad der Zugänglichkeit B. Die genauen Schwellenwerte werden im sektorspezifischen Anhang festgelegt.

10. Teile aus zweiter Quelle

Der Hersteller erfasst die zugekauften und untervergebenen Teile. Er muss Angaben zu deren Herkunft und Qualität machen.

11. Fehlerquote und Studien

Der Hersteller muss Informationen über Ausfallraten und Anteile der Ausfallarten zur Verfügung stellen.

12. Identifikationsnummer

Der Hersteller muss für jedes Produkt eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben.

13. Software

Der Hersteller stellt sicher, dass die ursprüngliche Leistung seines Produktes bei der Aktualisierung des Betriebssystems für einen unbegrenzten Zeitraum erhalten bleibt. Der Hersteller identifiziert und protokolliert die Mittel, die er zur Überwachung der Aufrechterhaltung dieser Leistung nach dem Update einsetzt.

02

Das Produkt erfüllt die Bedingungen der Reparierbarkeit und des Kundendienstes.

14. Produktgehäuse

Der Gehäuse des Produkts ist abnehmbar und ermöglicht den Zugang zu den internen Elementen gemäß der Zugänglichkeitsskala B. Die genauen Schwellenwerte werden im sektorspezifischen Anhang festgelegt.
Permanente Montagen sind verboten, es sei denn, die Art oder der Verwendungszweck des Produkts rechtfertigen dies gemäß dem sektorspezifischen Anhangs.

15. Zugang zu Funktionsteilen

Der Zugang zu den Funktionsteilen darf die Skala C der Zugänglichkeit nicht überschreiten, sofern im sektorspezifischen Anhang nichts anderes angegeben ist.

16. Zugang zu den Hauptteilen

Der Zugang zu den Haupteilen erfolgt gemäß der Zugänglichkeitsskala B oder es liegt ein Zuverlässigkeitsplan vor. Die genauen Schwellenwerte werden im sektorspezifischen Anhang festgelegt.

17. Verbindungselemente der Unterbaugruppe (Innenteile)

Die Anschlüsse der Ersatzbaugruppen dürfen die Reparatur des Produkts nicht behindern.

18. Batterien

Der Hersteller muss den Nachweis einer Lösung für den Austausch von Batterien für autonome Geräte gemäß dem sektorspezifischen Anhangs erbringen.

19. Demontagewerkzeuge

Das Produkt kann mit traditionellen und nicht herstellerspezifischen Werkzeugen ohne gesetzliche Rechtfertigung zerlegt werden.

20. Exploded diagram

At the time of purchase, the manufacturer provides the consumer with the schematic(s) or exploded view(s) of the product and a list of parts and sub-assemblies of the product. An updated digital version is available on request or on the manufacturer’s website.

21. Exploded diagram

The manufacturer refers to and delivers more specific exploded views to help identify and name a part.

22. Fault code

The user and repairer defect codes must be present in the respective documentation and/or accessible on the manufacturer’s website.

23. Repair manual

The manufacturer shall make the necessary information for the repair of the product available to repairers (repair manual and electronic board diagrams) OR must provide economically viable alternatives for the consumer.

24. Fault diagnosis software packages

Fault diagnosis software packages must be free of rights after the total warranty period has expired with regard to the end date of manufacture of the product.

25. Liste der Ersatzteile

Alle Ersatzteile oder Unterbaugruppen sind eindeutig benannt und nummeriert, um die Identifizierung und Bestellung von Teilen zu erleichtern.

26. Verfügbarkeitszeit

Der Hersteller verpflichtet sich zu den von ihm festgelegten Bedingungen zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Verfügbarkeit von Ersatz- oder Austauschteile für das Produkt mindestens 5 bis 10 Jahre ab dem Ende der Produktion des Produktes. Die erforderliche Mindestverfügbarkeitszeit ist im sektrospezifischen Anhang festgelegt. 

27. Lieferzeit

Der Hersteller verfügt über einen Mindestbestand, um mögliche Anfragen nach Funktionsteilen oder Baugteile zu erfüllen ODER er weist einen Beschaffungsprozess im gleichen Zeitrahmen nach.

28. Preise der Ersatzteile

Die Bedingungen für den Einkauf von Ersatzteilen werden dargelegt (Durchschnittspreis, Vertriebsnetz usw.). Der Hersteller unternimmt alles in seiner Macht stehende, um den Gesamtpreis der Funktionsteile auf den maximalen empfohlenen Verkaufspreis des Produkts ohne Mehrwertsteuer zu begrenzen.
Der Preis eines dieser Funktionsteile darf den Werte, des im sektrospezifischen Anhang festgelegten Prozentsatzes des empfohlenen Höchstverkaufspreises des Produktes ohne MwSt nicht überschreiten.

29. Versandkosten

Der Hersteller berechnet nur die tatsächlichen Versand- und Vorbereitungskosten für die Lieferung oder schlägt alternative Lösungen vor, die die Kosten für die Lieferung der Ersatzteile reduzieren.

30. Kontakt mit dem Kundendienst

Die maximale Zeit für die Eröffnung eines Kundendienstdossiers darf 2 Arbeitstage nicht überschreiten.

31. Kundenbetreuung

Der Hersteller stellt dem Verbraucher ein Kundendienstnetz zur Verfügung, das seinem direkten Vertriebsnetz entspricht.

32. Reparaturpolitik

Die Reparatur hat Vorrang vor dem Austausch.

33. Kundendienstnetzwerk

Der Verbraucher hat Zugang zu verschiedenen Mitteln, die die Reparatur seines Produktes außerhalb der Garantiezeit erleichtern. Zur Unterstützung der Produktreparatur muss der Hersteller die Vorteile seines Vertriebs- und Reparaturnetzwerkes mit dem Verbraucher teilen.

03

Das Produkt hat eine über die gesetzliche Konformitätsgarantie hinausgehende Gewährleistung 

34. Garantiezeit

Die Gewährleistungsfrist mit der Vermutung des fehlenden Standes der Technik ist im sektrospezifischen Anhang festgelegt. Sie darf nicht weniger als 24 Monate betragen.

35. Gewährleistungsbedingungen (über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus)

Für die Kategorie der Produkte, die als „sehr nützlich“ gelten, stellt der Hersteller dem Käufer während der Reparaturzeit, in der sein Produkt stillgelegt ist, ein Ersatzgut zur Verfügung.

36. Garantieauschlüsse

Garantieausschlüsse dürfen unter Berücksichtigung der normalen Einsatzbedingungen des Produktes nicht unsachgemäß sein. Sie werden im sektoralen Anhang festgelegt.

37. Übertragung der Garantie

Der Hersteller hat ein übertragbares Garantiesystem einzurichten.

38. Originalverpackung

Die Rücksendung der Originalverpackung ist nicht erforderlich, um die Garantie zu erfüllen.

39. Benutzerinformationen

Der Hersteller stellt mit dem Produkt eine Gebrauchs- und Pflegeanleitung zur Verfügung.

40. Benutzerhandbuch mitgeliefert

Das Benutzer- und Wartungshandbuch ist klar, einfach und zugänglich (Schriftgröße, Vokabular, Sprache und Druckqualität angepasst), um von den Endbenutzern leicht verstanden zu werden.

41. Zugang zu Informationen

Informationen über die Nutzung und Wartung der Produkte müssen in digitaler Form auf Anfrage oder kostenlos auf der Website des Herstellers zur Verfügung stehen.

 

Selbstdiagnose

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